Konzept
Therapeutischen Gemeinschaft
Das bedeutet, dass die Selbsthilfeidee im Vordergrund steht und sich alle Hilfsangebote an dieser Idee orientieren. Hilfe zur Selbsthilfe bedeutet Unterstützung so wenig wie möglich und soviel wie nötig. Die Helfer sind also im Gesamtsystem mit niedriger Hierarchieschwelle lediglich Dienstleister in Form von Fachwissen und Kompetenzbereitstellung, somit mehr Fachbegleiter denn Pfleger und Betreuer. Je nach Schwierigkeitsgrad und Art der Behinderung, ist unsere Betreuungsweise und Betreuungsintensität in jedem Falle auf die Stärkung vorhandener oder noch vorhandener Resourcen ausgerichtet und nicht auf die Aufdeckung und Überbetonung vorhandener Defizite. Von grundlegender Bedeutung für unsere Arbeit ist dabei ein detailierter Hilfeplan sowie eine umfangreiche Dokumentation.
Innerhalb der Therapeutischen Gemeinschaft sind die Bewohner in ein wohlmeinendes sicheres Beziehungsgeflecht eingebunden, in dem Schutz und Konfrontation gleichwohl gewichtet sind.
Über ein schützendes Wir-Gefühl wird in dieser Atmosphäre die Entwicklung eines neuen Ich-Gefühls gefördert.
Langjährig geschultes und praxiserfahrenes Personal steht zur Verfügung - bei der Arbeitstherapie (Haus- und Hofarbeiten, Gärtnerei, Tierpark usw.), der Gruppengesprächstherapie (Hausgruppen, Groß- und Fachgruppen), der kreativen Gestaltung (Arbeit mit veränderbarer Materie wie Holz, Metall, Ton, Textilien usw.), der Bewegungstherapie (gezielte Gymnastik nach Feldenkrais, Reich u.a.m.), den Hobbygruppen (Kochen und Backen, Musik, Theater, Foto, Medien, Alphabetisierung, Frauengruppe, Freizeitgruppe, Präventionsgruppe u.a.m.).
Das gesamte Team der TG Griebsee ist in den therapeutischen Prozess integriert. Die enge Zusammenarbeit aller Arbeitsbereiche lässt eine große Transparenz und einen ganzheitlichen Überblick aller in der Gemeinschaft ablaufenden Prozesse zu. Der im Konzept verankerte Gedanke von „gemeinsamen sozialen Lernen", der für Angestellte und Bewohner gleichermaßen gilt, wird in den Teamsitzungen sowie Foren mit allen Bewohnern gelebt.
Die Kostenübernahme erfolgt durch den örtlichen/überörtlichen Sozialhilfeträger auf der Grundlage §§ 53/54 SGBXII , Eingliederungshilfe.